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Zollvorschriften

Was darf ich zollfrei einführen?

Es dürfen nur mitgeführte Waren für den eigenen Gebrauch oder Verbrauch eingeführt werden. Dazu zählen auch Geschenke.
Mitgeführt heißt nicht nur Handgepäck, sondern auch aufgegebenes Gepäck.

Zollfreie Mengen von außerhalb der EU ab einem Alter von mindestens 17

• 200 Zigaretten
• 100 Zigarillos
• 50 Zigarren
• 250g Rauchtabak

• 1 l Spirituosen mit mehr als 22% Alkohol
• 2 l Alkohol. Getränke bis zu 22%
• 4 l Sekt o. ä.
• 16 l Bier

• Arzneimittel für den eigenen Bedarf.
• 10 l Benzin o. ä. in einem tragbaren Behälter pro Kfz.
• Andere Waren bis zu einem Wert von 300€.
• Bei Flug- und Seereisen bis 430€.
• Kinder unter 15 Jahre bis 175 €.

Wird der Warenwert überschritten, wird bis zu einem Wert von 700€ ein Pauschalzoll von 17,5% erhoben, bei zollvergünstigen Waren 15%. Wird der Warenwert von 700€ überschritten, werden 19% Einfuhrumsatzsteuer erhoben, für Bücher und Gemälde 7%. Außerdem wird ein Zoll berechnet, der, je nach Warenart, zwischen 2,5 und 17% liegt. Für Waren aus der Volksrepublik China wird außerdem ein Anti-Dumping-Zoll von 48,5% erhoben.

Bei der Einreise aus EU-Staaten

Grundsätzlich wären Einfuhren für den eigenen Bedarf ohne Einschränkungen möglich. Um jedoch die Einfuhrmengen auf ein erträgliches Maß zu begrenzen, wurden folgende Richtmengen festgelegt:

• 800 Zigaretten
• 400 Zigarillos
• 200 Zigarren
• 1kg Rauchtabak
• 10 l Spirituosen
• 10 l Alkopop’s (Alkoholhaltige Süßgetränke)
• 60 l Sekt o. ä.

• 20 l Sherry, Portwein o. ä.
• 110 l Bier
• 10 kg Kaffee
• Wein für den eigenen Gebrauch unbegrenzt.

Werden die Mengen überschritten, muss glaubhaft dargelegt werden, dass die Waren für den eigenen Gebrauch bestimmt sind.