Information

Allgemeines

Deutschland gilt als Land des Automobils. Es gibt keine generelle Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen. Auf deutschen Autobahnen gilt generelles Rechtsfahrgebot. Das Gesetz lautet, so weit wie möglich rechts zu fahren, es sei denn, ein anderes Fahrzeug wird überholt. Privaten Kraftfahrzeugen – mit und ohne autonomem Fahren – steht das Straßennetz kostenlos zur Verfügung.

Straßenarten

Es gibt verschiedene Straßenarten:

K + Zahl (z. B. K 1211) = Kreisstraßen, werden von einem Landkreis gebaut und unterhalten.

L + Zahl (z. B. L 220) = Landesstraßen, werden von einem Bundesland gebaut und unterhalten.


L220

Landstraße 220 Straßenschild


B + Zahl (z. B. B 8) = Bundesstraßen, Bau und Unterhalt durch die BRD.


B8

Bundesstraße 8 Straßenschild


A + Zahl (z. B. A 8) = Autobahnen, Bau und Unterhalt durch die BRD.


B5

Autobahn 8 Straßenschild


Länderverbindende Autobahnen werden auch mit E + Zahl (Europastraßen) bezeichnet.


E65

Europastraße 65 Straßenschild


Sonstige öffentliche Straßen, innerhalb der Gemeindegrenzen, befinden sich im Eigentum der jeweiligen Orte und werden von diesen gebaut und unterhalten.

Maut & Fahrverbote

Für LKW ab 7,5 gilt eine Mautpflicht auf allen Autobahnen und Bundesstraßen (ab 1.7.2018). Zur km-Erfassung auf GPS-Basis und Abrechnung wurde die Fa. Toll Collect gegründet.

Für bestimmte Schadstoffklassen (z.B. ältere Diesel-Fahrzeuge) führten Großstädte Fahrverbote ein. Sogenannte Umweltzonen wurden eingeführt. Fahrzeuge haben Pflicht zur Plakette auf der Windschutzscheibe und müssen Umweltzonen beachten. Ausgenommen sind e-Fahrzeuge, diese bekommen automatisch grüne Plaketten.


Umweltzone

Umweltzonen Schilder


Weitere Informationen unter Städte mit Umweltzonen.

Autobahnen und Schnellstraßen dürfen nur von Kfz mit weißen Kennzeichen befahren werden. Ausnahmen: Ausländische Kennzeichen.


Achtung: Wenn man z.B. nach Österreich oder in die Schweiz fahren möchte, muss man auch mit dem PKW Mautgebühren bezahlen.


Im Falle eines Unfalls

Wenn man einen Unfall sieht, muss man Erste Hilfe leisten, andernfalls kann man wegen unterlassener Hilfeleistung belangt werden. Wenn man einen Unfall verursacht, sollte man ihn bei der Polizei melden, da man sonst wegen Unfallfahrerflucht belangt werden kann.

Autobahn: Bei einem Unfall auf der Autobahn kann man Hilfe über Notrufsäulen erreichen.


Notrufsäule

Notrufsäule


Man kann an den Pfeilen auf den weißen Balken am Rand der Straße erkennen wo sich die nächste Notrufsäule befindet.

Leitpfosten

Pfeil auf Leitpfosten


Landstraße: Ein Wildunfall ist unverzüglich beim zuständigen Wildhüter, Jagdaufseher oder Jagdpächter zu melden, die am einfachsten über die Polizei zu erreichen sind.



Logo-dpg

Wildwechsel Verkehrszeichen


Auch geringe Kollisionen mit Wild sind umgehend zu melden. Tote Tiere werden von dem Jagdausübungsberechtigten geborgen, verletzte Tiere werden per Nachsuche aufgespürt. Er oder die Polizei stellt gegebenenfalls eine Bescheinigung über den Unfall zur Schadensregulierung bei der Versicherung aus. Verletzte Tiere soll man liegen lassen, um sich selbst nicht zu gefährden. Verletzte Wildtiere können aggressiv reagieren. Ein totes Wild darf nicht mitgenommen werden, da dies den Tatbestand der Wilderei erfüllt. Zu bedenken ist auch, dass das Tier Überträger von gefährlichen Krankheiten wie Tollwut sein kann.