Information

Allgemeines

Lebensmittel und Non-Food-Waren aller Art, wie z.B. Blumen, Kleidung, Werkzeug, Einrichtungsgegenstände gibt es bei Discountern wie:

Aldi Süd (Süden)

Aldi Nord (Norden)

Lidl

Norma

Netto

NP-Markt (Norden)

Penny

Treff 3000

Tedi (Non-Food)

Zumeist befinden sich die Geschäfte im Außenbereich, so dass Einkäufe in der Regel ein Fahrzeug erfordern. Vollsortimenter, auch auf Einzelhandelsbasis, wie:

Al Natura (Bio)

Edeka

Handelshof

Kaufland

Marktkauf

Real

Rewe

Treff 3000

bieten Waren häufig etwas teurer an, besitzen allerdings oft auch günstige Eigenmarken, längst aber nicht in allen Bereichen. Es ist ratsam, auf den Preis zu achten.

Für Bereiche wie Drogerie und Textil gibt es spezialisierte Discounter wie:

DM (Drogerie)

Müller (Drogerie)

Rossmann (Drogerie)

KiK (Kleidung)

NKD (Kleidung)

Takko (Kleidung)

Weitere Bekleidungsläden sind:

C&A

Peek & Cloppenburg

Zara

H&M

Adler

New Yorker

Esprit

Tom Tailor

s.Oliver

Breuninger

Es ist zu beachten, dass es noch viele weitere Bekleidungsläden gibt, auch Apotheken, Lebensmittelläden und Drogeriemärkte.

Reparieren, Garantie und Gewährleistung

Fast alles kann, durch Verschleiß oder Unfall, defekt werden. Je komplexer Geräte sind (z. B. Autos, Elektro- u. Elektrogeräte), desto eingeschränkter sind die Möglichkeiten individueller Reparatur vor Ort.

Garantie: Beim Erwerb eines neuen Gerätes gewährt der Hersteller in der Regel eine befristete Garantie, die auf der Verpackung oder im Beipackzettel angegeben ist, meist sind es ein, zwei oder drei Jahre. In manchen Fällen muss dem Hersteller, mittels einer einliegenden vorgedruckten Postkartei, der Erwerb des Gerätes mitgeteilt werden. Garantien beziehen sich immer nur auf Defekte, die auf Material- und Produktionsmängel beruhen. Defekte, die auf Verschleiß (Abnutzung) zurückzuführen sind, fallen nicht unter die Garantie. Es ist ratsam, Defekte dort anzumelden, wo das Gerät erworben wurde. Ist das nicht möglich, muss man sich an die Stelle wenden, die in den beigepackten Unterlagen angegeben ist. In jedem Fall muss mit einem Rechnungsbeleg nachgewiesen werden, auf welchem Weg und wann das Gerät erworben wurde. Achtung: Niemals Originalrechnungen aus der Hand geben, Kopien oder Scans verwenden.
Gewährleistung: Gilt meist für gebraucht erworbene Geräte. Sie wird in der Regel für ein Jahr von der Firma gewährt, bei der das Gerät, insbesondere ein Auto, erworben wurde. Mit ihr verbunden ist die Zusicherung des Verkaufsbetriebes, dass das Gerät innerhalb der Gewährleistungsfrist einwandfrei funktioniert. Defekte, die nicht auf Verschleiß beruhen, werden gegebenenfalls kostenfrei beseitigt. Grundsätzlich gilt, dass Garantie und Gewährleistung, auch Rückgaberechte, in gewissem Rahmen auch gesetzlich geregelt sein können und sich mitunter auch ändern. Es ist ratsam, den aktuellen Stand bei den Verbraucherzentralen direkt zu erfragen, wenn er nicht auf andere Weise (Internet) zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Reparatur: Reparaturen im eigentlichen Sinne finden immer weniger statt. Bei Gerätedefekten werden immer häufiger Module ausgewechselt. Das bedeutet, dass Reparaturen außerhalb von Garantie- und Gewährleistungsfristen sehr teuer sein können und nicht selten den Gerätewert übersteigen. Es sollte deshalb immer ein Kostenvoranschlag vereinbart werden, auf dessen Grundlage dann eine Reparatur in Auftrag gegeben wird oder nicht. Einfache Geräte können oft noch vor Ort repariert werden. In der Regel handelt es sich dabei um Kleidung (Schuhe!) oder Accessoires. Reinigungen bieten diesen Zusatzservice oft für Kleidung an. Schuh- bzw. Lederreparaturen werden häufig von Betrieben angeboten, die sich in Einkaufszentren befinden, und weitere Serviceleistungen, wie den Tausch von Batterien oder Schlüsselkopien, vornehmen können.